Low Carb, also wenig Kohlenhydrate, ist nach wie vor eine angesagte Ernährungsform. Doch, so berichtet die Zeitschrift ÖKO-TEST (1/2018). Lebensmittelhersteller dürfen ihre Produkte nicht einfach als Low Carb ausloben. Denn bei dieser Aussage handelt es sich um eine nährstoffbezogene Angabe, die unter die Health-Claim-Verordnung fällt. In dieser ist kohlenhydratarm – im Gegensatz zu beispielsweise fettarm – nicht definiert und daher unzulässig. Ein Schlupfloch gibt es allerdings: Die Angabe Lower Car, also kohlenhydratreduziert, ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Etwa dann, wenn der Hersteller deutlich macht, dass das Produkt mindestens 30 Prozent weniger Kohlenhydrate enthält als ein vergleichbares Produkt.

Kennzeichnung Low Carb unzulässig
Bildnachweis
- adiruch na chiangmai/stock.adobe.com
- adiruch na chiangmai/stock.adobe.com