Immer wieder erhalten Patientinnen und Patienten in Arztpraxen spezielle, zusätzliche Behandlungsangebote, die sie selbst zahlen sollen. Diese sogenannten Individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL) führen oft zu Verunsicherungen: Sind IGeL wirklich notwendig? Und wenn ja, warum übernehmen dann die gesetzlichen Krankenkassen nicht die entsprechenden Kosten? Ulrike Hauffe, stellvertretende Vorsitzende des BARMER-Verwaltungsrates, kann die Verwirrung gut verstehen und empfiehlt:
IGeL besser verstehen
Wer sich für IGeL entscheidet, sollte wissen: Auch im Umgang mit diesen besonderen Selbstzahler-Leistungen gibt es Spielregeln, die durch die Bundesärztekammer definiert wurden. Dazu zählen etwa:
- Ärzte sind zu einer verständlichen Aufklärung verpflichtet.
- Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf Bedenkzeit, auf einen Behandlungsvertrag und auf eine Rechnung.
Weitere Informationen gibt es im Netz unter igel-monitor.de; unseriöses Verhalten seitens der Arztpraxen können Patientinnen und Patienten unter igel-aerger.de melden.